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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Im Folgenden finden Sie unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sind soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet stets freibleibend.

2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.

2.3 Soweit Angestellte des Verkäufers mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets einer schriftlichen Bestätigung um wirksam zu sein.

3. Preise, Preislisten

Unsere Preise gelten ab Lager, die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Für jede Lieferung werden Versandkosten in Höhe von 5,95 Euro erhoben. Für Kleinaufträge mit einem Warenwert unter 150 Euro wird ein Mindermengenzuschlag erhoben.

4. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2 % Skonto oder 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Der Besteller gerät nach Ablauf dieser Frist in Zahlungsverzug. Im Falle des Verzuges stehen uns – vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens – Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu.

5. Lieferung

Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. Die zuverlässige Versendung der bestellten Ware wird durch von uns beauftragte Frachtführer sichergestellt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es im Streitfall dem Besteller obliegt, den Nichtzugang einer Lieferung zu beweisen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.

7. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

7.1 Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haftet der Verkäufer nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt.

7.2 Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist.

7.3 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die beanstandete Kaufsache oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei Verweigerung entfällt die Gewährleistung.

7.4 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen.

8. Wiedereinlagerungsgebühr

Unsere Waren sind in jedem Falle vom Umtausch bzw. von der Rückgabe ausgeschlossen. Sollte im Ausnahmefall eine Rücknahme der gelieferten Ware zwischen uns und dem Besteller vereinbart werden, so ist vom Besteller eine Wiedereinlagerungsgebühr, die unsere Verwaltungskosten abdeckt, in Höhe von mind. 10 Prozent des Rechnungsbetrages zu bezahlen. Die Rücknahme von Sonderbestellungen, die auf Kundenwunsch bestellt wurden ist ausgeschlossen.

9. Allgemeines

a. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des kompletten Vertrages unberührt.

b. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche ist Nürnberg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach dem Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage unbekannt ist.

c. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.